Gebrauchsgegenstände aus Holz sind in vielen Ländern seit Jahrhunderten täglich als Geschirr im Gebrauch. Der deutsche Gesetzgeber fordert für deren Verwendung jedoch eine lebensmittelrechtliche Zertifizierung nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände

Gebrauchsgegenstände aus Holz sind in vielen Ländern seit Jahrhunderten täglich als Geschirr im Gebrauch. Der deutsche Gesetzgeber fordert für deren Verwendung jedoch eine lebensmittelrechtliche Zertifizierung nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LFBG), die leider sehr teuer ist und sich negativ auf den günstigen Verkaufspreis unserer Waren aus auswirken würde. So bieten wir dieses Produkt quasi nur als Requisite bzw. Replikat an, die zumindest per Definition nicht für Lebensmittel zertifiziert ist.



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