Für alle die am Verzweifeln sind!

Salve, 

dieser Beitrag ist für alle, die mit sich und der Bürokratie kämpfen und sich fragen, warum wir als kleine Unternehmer ständig noch mehr leisten sollen, obwohl wir sowieso schon am Limit sind. Ich kenne das Gefühl nur zu gut – auch ich stehe vor den gleichen Aufgaben, die scheinbar nur ich selbst und nicht mit einem Team lösen kann, weil einfach keiner sonst da ist, der das übernehmen könnte.

Aber genug gejammert – lasst uns die Fakten kurz und knackig anschauen und direkt anpacken. Setzt euch hin, arbeitet die Punkte durch, und ja, ein paar Minuten Frust sind absolut erlaubt! Regt euch darüber auf, was alles von uns kleinen Unternehmern mit Webshops gefordert wird und wie nervig die Bürokratie mittlerweile geworden ist.

Danach aber: tief durchatmen und Schritt für Schritt umsetzen, was nötig ist.

Denn letztendlich liegt es in unserer Verantwortung als Unternehmer, die Gesetze einzuhalten. Wer keine Lust auf Abmahnungen hat, hat keine andere Wahl, als dranzubleiben und es anzugehen.

Ich zeige euch hier, wie ich mich an die Sache herangewagt habe. Das ist keine Rechtsberatung und auch kein vollständiger Fahrplan für jede Eventualität – sondern ein Einblick in meinen Weg und die Hilfen, die mir nützlich waren (und die, die es nicht waren). Seht das als Leitfaden, der euch meine wichtigsten Learnings weitergibt. Ihr müsst dabei selbst überlegen, wie ihr das für euer Geschäft anwendet – schließlich kenne ich euren speziellen Bereich ja nicht.

Und jetzt legen wir los!

Unsere Situation und Vorgaben:                       

JTL Wawi und 2 JTL Shops (www.der-roemer-shop.de www.mosaik-shop.com) , Amazon und Ebay Anbindung .

Wir werden von einer „kleinen“ JTL Agentur bei allen Fragen betreut, idealerweise mit einem Servicevertrag, um Kosten zu begrenzen.

Produktsicherheitsverordnung bis 13.12.24

Sucht euch ein Plugin (bei JTL kostenlos) oder eine andere Möglichkeit, um die Angaben an der richtigen Stelle als Platzhalter einzubinden (es sind ja meist nur ein oder zwei Adressen).

https://www.jtl-software.de/extension-store/produktsicherheitsverordnung-gpsr-plugin-fuer-den-jtl-shop-5-jtl-shop-5

Am besten pflegt ihr das Ganze über Merkmale ein. Lasst euch zeigen, wie ihr mit der Ameise die Produktdaten inklusive Lieferanten-Namen exportiert/importiert und bearbeitet dann die Felder einfach per Copy & Paste. So ging es bei uns am schnellsten. Anschließend importieren, am besten mit Hilfestellung der Agentur. 

Was ihr vermeiden solltet, ist die manuelle (händische) Ergänzung im Artikeltext. Das erfordert einen großen Aufwand und ist für künftige Änderungen nicht förderlich und eventuell doppelt.

Ablauf:

  1. Artikeldaten mit Ameise exportieren
  2. Merkmaldaten über Excel (.csv) bearbeiten
  3. Artikeldaten (Hersteller etc.) importieren

Denkt daran: Ihr müsst selbst entscheiden, ob ihr als Hersteller zählt oder nicht – das kann euch niemand abnehmen. Auch wenn ihr viele Produkte habt, lasst euch nicht entmutigen und geht Schritt für Schritt vor. Ihr werdet sehen, dass sich vieles schnell über die Sortierfunktion, der Spalten, bei Excel und einfaches Reinkopieren lösen lässt.

Hier eine kurze Übersicht:

Wen musst du nennen?

  • Wenn du der Hersteller bist, also wenn du das Produkt selbst herstellst oder herstellen lässt, musst du deinen eigenen Namen und deine Kontaktdaten angeben.

  • Wenn du das Produkt aus einem Nicht-EU-Land importierst und es unter deinem Namen in der EU verkaufst, bist du ebenfalls verantwortlich und musst deine Daten als Importeur angeben.

  • Verkaufst du hingegen nur Produkte, die von einem anderen Unternehmen innerhalb der EU hergestellt und importiert wurden, dann gib den Namen und die Kontaktdaten des ursprünglichen Herstellers oder Importeurs an.

Wo sollen diese Angaben stehen?

  • Die Angaben müssen sichtbar und dauerhaft auf dem Produkt selbst angebracht werden. Falls das nicht möglich ist, kannst du die Information auf der Verpackung oder in einer Begleitdokumentation anbringen.

Was genau soll angegeben werden?

  • Der vollständige Name des Herstellers oder Importeurs, eine Adresse und eventuell eine E-Mail-Adresse für den Kundenkontakt.

  • Diese Informationen müssen so angegeben sein, dass der Kunde weiß, wer verantwortlich ist, falls es Sicherheits- oder Qualitätsprobleme mit dem Produkt gibt.

Warum ist das wichtig?

  • Die Angabe des Herstellers oder Importeurs stellt sicher, dass Kunden und Behörden genau wissen, wer für das Produkt verantwortlich ist. Es fördert Transparenz und hilft bei Rückverfolgungen und Produktsicherheitsprüfungen.

Zusammengefasst: Überprüfe für jedes Produkt in deinem Shop, wer der Hersteller oder Importeur ist. Wenn du selbst der Importeur bist oder das Produkt unter deinem Namen herstellen lässt, trage deine eigenen Informationen ein. Andernfalls nutze die Angaben des Herstellers oder EU-Importeurs.

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Beim Bearbeiten der Produktsicherheit ist mir bei uns aufgefallen, dass viele Produkte ohne Warnsymbole waren. Beispiel hier, jetzt mit Symbolen:

https://www.der-roemer-shop.de/Fugenmasse-CG2-grau-im-Beutel

Wie ich das schnell eingebunden habe?

Nutze den OPC (Onpage Composer). Um rechtssicher zu sein, habe ich mir einige Icons für kleines Geld (z.B. 50 Wäschesymbole für 2,- Euro) auf Etsy besorgt. Oft gibt es solche Symbole auch kostenlos und frei nutzbar. Mit dem OPC ist das echt leicht umzusetzen – oder lass es dir kurz von deiner Agentur zeigen. Ich habe das Ganze nicht auf einmal erledigt, sondern immer wieder zwischendurch, wenn mir ein Produkt aufgefallen ist.

Hier ein Unternehmen mit einer guten Übersicht:

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/sicherheitszeichen

Ein Tipp: Schau auch regelmäßig bei größeren Anbietern, wie diese deine oder ähnliche Produkte listen und welche Piktogramme und Texte sie verwenden.

Ich habe mir die wichtigsten Warnhinweise als Text unter den Produktmerkmalen abgespeichert, z.B. „Achtung: 0-3 Jahre …“. Wenn du das einmal eingerichtet hast, kannst du mit dem OPC diese Merkmale ganz einfach immer wieder aufrufen und den Text automatisch beim Produkt anzeigen lassen. Das spart dir bei neuen Produkten richtig viel Zeit.

Welche Hinweise muss ich anbringen?

Normalerweise sollten diese Angaben bereits gut sichtbar auf der Verpackung vom Hersteller stehen. Falls nicht, müsst ihr beim Hersteller nachfragen. Klar, das bedeutet etwas Aufwand, aber letztlich seid ihr verantwortlich, wenn ihr das Produkt in den Markt bringt. Also kein Grund zur Verzweiflung – geht eine Produktgruppe nach der anderen durch und aktualisiert entsprechend. Für viele Produkte ist das übrigens gar nicht notwendig.

Hier eine kurze Übersicht:

  • Alle relevanten Produkte müssen klar sichtbare und verständliche Warnhinweise enthalten. Dies umfasst Altersbeschränkungen, Hinweise zu möglichen Erstickungsgefahren, und Sicherheitsanweisungen zur Nutzung.
  • Platziere diese Warnhinweise direkt auf der Produktseite, nahe dem Produkttext, und stelle sicher, dass Kunden sie nicht übersehen können.

  • Verwende standardisierte Formulierungen und Piktogramme, die der Verordnung entsprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz bis 28.Juni 2025

Na denn, wäre ja auch zu schön, wenn wir schon fertig wären 😉

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll sicherstellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich sind. Es richtet sich an Webshops, Apps und andere digitale Angebote, die ab Mitte 2025 barrierefrei sein müssen.

Was bedeutet das konkret? 

Dein Webshop muss so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Einschränkungen – zum Beispiel Sehbehinderungen oder motorischen Einschränkungen – ihn problemlos nutzen können. Das heißt z.B., dass Bilder Alternativtexte brauchen, damit sie von Screenreadern vorgelesen werden können, oder dass die Navigation einfach und verständlich ist, damit alle sich zurechtfinden.

Ein paar Beispiele, was das bedeutet:

- Alt-Texte für Bilder: Damit Screenreader den Bildinhalt beschreiben können.

- Leichte Bedienung der Website: Übersichtliche Menüs und große Buttons erleichtern die Navigation.

- Klare Schrift und Kontraste: So können auch Menschen mit Sehschwierigkeiten die Inhalte gut erkennen.

Vorteile für dich als Webshop-Besitzer:

1. Größere Zielgruppe: Dein Shop wird für mehr Menschen zugänglich, was potenziell mehr Kunden bedeutet.

2. Besseres Suchmaschinen-Ranking: Barrierefreie Webseiten schneiden oft besser bei Google & Co. ab, was dir helfen kann, mehr Sichtbarkeit zu erreichen.

3. Kundenzufriedenheit: Eine leicht zugängliche Seite hinterlässt bei allen Nutzern einen positiven Eindruck – egal ob mit oder ohne Einschränkungen.

4. Rechtliche Sicherheit: Ab 2025 bist du verpflichtet, bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Frühzeitige Anpassungen geben dir Sicherheit und vermeiden Bußgelder.

Also: Das BFSG ist zwar eine Herausforderung, aber es bringt dir mehr Reichweite, Zufriedenheit bei deinen Kunden und sorgt für rechtliche Absicherung.

Ausserdem ist es für die Benutzung eures Shops sowieso besser wenn er einfach zu bedienen ist, da gerade mobil fast alles ohne Tastatur läuft. Je größer zum Beispiel die Buttons desto einfacher ist er zu bedienen und generiert mehr Bestellungen. Früher oder später solltet ihr also sowieso an den Punkt kommen.

Anmerkungen zum Schluss

  • Als erstes nutze ich meinen Kopf für die Umsetzungen. Lieber 10 Minuten nachgedacht als alles noch einmal anzufangen.

  • Wenn ihr, wie ich erst Mitte 50 bin, solltet ihr euch auf jeden Fall noch einmal mit KI auseinandersetzten. Ihr werdet in euerm Geschäftsleben nicht daran vorbeikommen. Und hört auf zu Meckern, es ist ein Werkzeug, das euch das Leben vereinfacht. Schließlich nehmt ihr auch einen passenden Kreuzschlitzschraubenzieher, um eine entsprechende Schraube reinzudrehen und keine Rohrzange (was unter Umständen auch geht). Einfacher und deutlich schneller ist es mit KI Unterstützung. Setzt euch hin und lasst es euch einfach mal zeigen.

  • Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung und dient nur der Orientierung für euch, mit unseren Erfahrungen. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

PS. Der ganze Text ist mit dem OPC eingebunden, von der KI unterstützt um Fakten schnell zu bündeln und mit vielen meiner persönlichen Erfahrungen ergänzt, um euch schnell und möglichst unkompliziert zu helfen.

Fragen oder Kritik:

Schreibt mir einfach an Andreas info@der-roemer-shop.de