Vulkan in Pulverform
Schatz der italienischen Vulkane
Puzzolane ist gemahlener Naturstein, der an den italienischen Vulkanhängen gewonnen wird. Und das schon seit Beginn des Römischen Reiches.
Der Name "Puzzolane" stammt von dem Ort "Puteoli" westlich von Neapel, wo bereits im Altertum Vulkanasche abgebaut wurde.
Sie wurde für den Bau von Aquädukten und die Keramikherstellung genutzt.
Es festigt das Material. Somit überdauern Keramiken und Bauwerke mit Puzzolane eine viel längere Zeit, bevor sie in die Brüche gehen.
Deshalb galt es im Altertum als besonders wertvoll.
Werkstoff der Geschichte
"Heute will ich statt einem trockenen Vortrag über die römische Geschichte, euch mal selbst Tongefäße mit Vulkangestein herstellen lassen. Das ist nicht einfach nur Dreck und Staub, sondern der Stoff, aus dem sich die römische Geschichte geformt hat."
So oder so ähnlich könnten Sie eine Projektarbeit mit einer Klasse einleiten.
Zugegeben, der Umgang mit dem weichen Material ist erst einmal eine Herausforderung für Ihre Schüler. Doch unvergesslich wird das Erlebnis sein und dem einen oder anderen Respekt vor der römischen Kunst einflößen.
Die Vorteile von Vulkangestein sind eindeutig:
- 100g echtes Vulkangestein
- es dichtet Ton gegen Wasser ab
- erhöht Festigkeit
- fertige Tongefäße haben individuelle Akzente (schwarze Körnchen)
Keramikveredelung mit Vulkangestein
Sie möchten selbst Keramiken herstellen, die Sie im Alltag benutzen können?
Mit dem Vulkangestein werden Becher, Trinkgefäße, Schüsseln und Teller bruchsicherer und wasserfest und müssen nicht unbedingt mit Lack überzogen werden.
Wenn Sie Vulkangestein mit verarbeiten, haben Sie ein Stück Geschichte mit in Ihrem Werk. Das Vulkangestein stammt aus den Tiefen der Erde.
Ein Stück Geschichte für Zuhause
Ob Sie das Vulkangestein nun in eine Keramik einarbeiten oder einfach so aufbewahren bleibt Ihnen überlassen. Auf jeden Fall sollten Sie sich die Chance nicht entgehen lassen, ein Stück der ältesten Erdgeschichte zu besitzen. Sie steht für die Naturgewalt der Vulkane, dem schon die alten Römer große Achtung zollten.
Rechtlicher Hinweiß:
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr.1272/2008
Gemäß den GHS/CLP Richtlinien nicht als gefährlich eingestuft
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