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Recht

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2017-06-02 08:57:00 / Kommentare 0

Römisches Recht

Welche Rechte hatten die Römer?

In der römischen Republik hatten alle Bürger zwei Grundrechte: Das Stimmrecht (suffragium) und das Recht der Berufung an die römische Vollversammlung (provocatio). Sie waren die Grundregeln der Freiheit der römischen Bürger und stammen beide aus der Frühzeit der Republik. Das Berufungsrecht entstand vermutlich aus dem Recht der Bürger, gegen die Todesstrafe Berufung einzulegen. Ein Richter, der die Todesstrafe aussprach, ohne dem Bürger das Berufungsrecht einzuräumen, machte sich des Mordes schuldig. Eine Ausnahme war lediglich, wenn das Berufungsrecht durch einen Belagerungszustand vertagt werden musste oder durch die Berufung eines Diktators aufgehoben war. Während der Kaiserzeit wurde das römische Berufungsrecht auch auf Zivilprozesse ausgedehnt. Eine übergeordnete Instanz wurde zudem eingeführt als Appellationsgericht.

Römisches Zivilrecht

Die erste systematische Sammlung des Rechts fand unter Konsul Q. Mucius Scaevola 95 v. Chr. statt. Das römische Zivilrecht hat jedoch bis heute erkennbaren Einfluss auf die europäische Rechtsprechung. Geschriebene Gesetze gab es zuvor nicht. Vielmehr war das Recht ein Gewohnheitsrecht. Gesetzestexte entsprangen dem sakralen Bereich und waren daher eher kultisch, ritualisiert und basierten auf Spruchformeln. Allgemein gültige Regeln gab es ab 450 v. Chr. Sie entstanden aus den Machtkämpfen der Patrizier und Plebejer. Das Zwölftafelgesetz schützte ausschließlich römische Vollbürger.

Römische Bürgerrechte

Die Römer unterschieden zwischen Staatsrecht (ius publicum) und Privatrecht (ius privatum). Das Privatrecht gab den Bürgern in Rechtsgeschäften Sicherheit. Vor dem Gesetz galten alle Bürger als gleich, die berechtigt waren, nach dem Gesetz behandelt zu werden. Sklaven, Freigelassene und Einwohner ohne Bürgerrecht waren vom Gesetz ausgeschlossen. Nach dem zweiten Punischen Krieg wurde das Römische Recht weiter ausgebaut. Das Zivilrecht wurde aufgeteilt in Sachenrecht, Schuldrecht, Familienrecht und Erbrecht. Erstmals entstand ein Unterschied im römischen Recht zwischen Besitz (possessio) und Eigentum (dominium). Das Schuldrecht regelte das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger. Auch Verträge (contractus) spielten ab diesem Zeitpunkt eine Rolle in der römischen Rechtsprechung. Im Familienrecht wurden die Verhältnisse innerhalb der Familie geregelt, auch das Vormundschaftsrecht und das Erbrecht. Prozesse fanden öffentlich statt, auf dem Forum in Rom. Auf einer halbkreisförmigen Tribüne versammelten sich der Vorsitzende und die Geschworenen. Der verhandlungsführende Prätor saß auf dem sella curculis, dem Ratssessel, die Geschworenen auf Bänken. Bei wichtigen Prozessen war es in Rom üblich, dass eine Schar von Publikum den Gerichtshof umgab, um auf die Geschworenen Einfluss zu nehmen.

Römisches Recht – die Anklage

In der Anfangszeit der römischen Rechtsprechung stand die Rechtsprechung dem König zu. Seit 509 v. Chr. ging dieses Recht an die Konsuln über und ab 366 v. Chr. galt das römische Rechtsprechungsrecht den Prätoren. Auch das spätere Begnadigungsrecht, das den Zenturiatskomitiien oblag, galt ursprünglich dem König. Aus den außerordentlichen Kommissionen entstanden später die Geschworenengerichte, in denen ein Prätor den Vorsitz führte.
Der Verlauf römischer Strafprozesse
Bei einem römischen Strafprozess erfolgte die Anklage über einen römischen Bürger. Hielt der Prätor die Anklage für begründet, musste die Anklage in Gegenwart des Beschuldigten wiederholt werden. Ein Verhört wurde vom Prätor ausgeschrieben, wenn der Angeklagte sich in einem Verhör nicht ausreichend rechtfertigen konnte. In der Verhandlung hatten beide Seiten die Möglichkeit ihre Sichtweise der Angelegenheit darzustellen. Es wurden Beweise dargebracht wie etwa Urkunden oder eidliche Zeugenaussagen. In Strafsachen konnten Zeugen sogar zur Aussage gezwungen werden. Sklaven wurden grundsätzlich vor ihren Zeugenaussagen gefoltert, da man nur so ihren Darstellungen Glauben schenken wollte.

Im Zweifel für den Angeklagten

Nach der Beweisaufnahme entschieden die Geschworenen über Schuld oder Unschuld des Angeklagten, indem sie Tafeln hochhielten, die ihr Urteil verkündeten. Bei Stimmgleichheit hieß es „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Das Urteil wurde verkündet und sogleich vollzogen, wenn nicht eine Berufung dies verhinderte. Die Strafen waren vom Staat vorgegeben. Es gab einfache Geldbußen, Verbannung und Ächtung, die oft einhergingen mit der Enteignung und dem Entzug des Bürgerrechts und schließlich die Todesstrafe. Die römische Todesstrafe war die Enthauptung mit dem Beil, später wurde diese auch mit dem Schwert vollzogen. Ältere Strafen waren etwa das Erhängen oder die Kreuzigung, die für verbrecherische Sklaven oder auch Freie vorgesehen war. Hochverräter oder Kriegsgefangene wurden im Kerker (carcer tullianus) erdrosselt. Vatermörder wurden laut römischer Rechtsprechung in einem Sack eingenäht und im Meer versenkt.

Erfinder des Völkerrechts

Das Vorgehen bei einem römischen Zivilprozess entsprach etwa dem des Strafprozesses. Der Prätor hatte außerdem die Aufgabe, das römische Recht gegenüber anderen Völkern in Einklang zu bringen. So gesehen sind die Römer quasi dir Vorreiter für ein geordnetes Völkerrecht (ius gentium). Verhandlungen und Verträge wurden über die Legaten geschlossen, die als heilig galten. Angriffe auf solche Diplomaten ahndeten die Römer sehr streng – auch mit einer Kriegserklärung. Auch für den Krieg und den Beschluss für Frieden hatten die Römer bereits völkerrechtliche Regeln beschlossen.