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Arbeitsvertrag der Römer

Schwarzweiss Dienstleistungs GmbH
2017-06-02 08:46:00 / Kommentare 0
Arbeitsvertrag der Römer - Arbeitsvertrag der Römer | Der Römer Shop

Hatten römische Arbeiter einen Arbeitsvertrag ?

Arbeitsvertrag Ja oder Nein ?

Nachweislich sind Beschäftigungsverhältnisse bereits seit dem Altertum Gegenstand rechtlicher Regelung. Im römischen Recht hatte der Dienstvertrag (locatio conductio operarum) aufgrund der weit verbreiteten Sklavenarbeit nur eine untergeordnete Rolle.
Römischer Arbeitsvertrag
(von Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (HStAD) A 2 Nr. 96/1, bearb. Edmund Ritscher [Public domain], via Wikimedia Commons)
Dennoch, es gab ihn! Im location conductio operarum wurden Leistung und Gegenleistung geregelt, also Entgelt in Form von Barem oder Naturalien – Verpflegung, Arbeitszeiten, die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder freie Tage wurden im römischen Arbeitsvertrag beispielsweise ebenso festgelegt. Auch „Strafen“ für das Fernbleiben von der Arbeit oder verspätete Lohnzahlung des Arbeitgebers waren schon Thema.
Das Krankheitsrisiko trug der Arbeitnehmer. Krankenversicherungen gab es zu dieser Zeit noch nicht. Privatrechtliche Gerichtsverfahren im Streitfall gab es auch im Römischen Reich bereits. Auch Ausbildungsverträge. Die überlieferten Arbeitsbedingungen schienen erträglich.